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Gehalt

01.02.2022

Grundsätzlich ist das Gehalt frei verhandelbar. Allerdings gibt es Untergrenzen wie den Mindestlohn. Beschäftigte können eine korrekte Abrechnung und den pünktlichen Eingang des Geldes erwarten.

Was können Sie tun, wenn das Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig kommt? 

1. Wann muss mein Gehalt spätestens auf meinem Konto eingegangen sein?

In der Regel am ersten Tag des nächsten Monats. Sie können aber mit Ihrem Arbeitgeber andere Termine vereinbaren, zum Beispiel den 15. des laufenden oder des Folgemonats.

2. Was kann ich tun, wenn das Gehalt nicht pünktlich da ist?

Am besten haken Sie freundlich beim Arbeitgeber nach. Vielleicht gibt es nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung bei der Abrechnung, zum Beispiel bei Erkrankung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Personalabteilung.

3. Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, dass mein Arbeitgeber nicht zahlen kann oder will?

Dann können Sie ihn darauf hinweisen, dass er mit der Gehaltszahlung im Verzug ist. Der Arbeitgeber muss auch für einen konkreten Schaden aufkommen, sollte es bei Ihnen durch den Lohnverzug zu Verzugszinsen, Rücklastgebühren und etwaige Folgeschäden gekommen sein. Eine zweite Stufe beginnt, wenn mindestens zwei Monatsgehälter offen sind. Dann sollten Sie dem Arbeitgeber androhen, dass Sie nicht mehr zur Arbeit kommen, wenn er innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist nicht zahlt. Bezahlen muss er Sie trotzdem weiter. Im äußersten Fall müssen Sie sich einen neuen Job suchen, den alten kündigen und das ausstehende Gehalt einklagen.

4. Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass männliche Kollegen aufgrund ihres Geschlechts mehr Geld verdienen?

Bei einer Betriebsgröße von mehr als 200 Beschäftigten kann es sich lohnen, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Auskunft über die durchschnittlichen Verdienste von Kolleginnen und Kollegen mit einer gleichen oder gleichwertigen Arbeit einholen. Der geringere Verdienst – in der Praxis häufig bei Frauen – ist ein Indiz für eine geschlechtsbedingte Diskriminierung. Dies geht aus dem Entgelttransparenzgesetz hervor. Wenn der Arbeitgeber diese Vermutung widerlegen kann, muss er kein höheres Entgelt zahlen.

 

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